heikostreich.de > Manuskript VFA > Abschnitt 3
Manuskript für die Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten,
1.Ausbildungsjahr
Thema "Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe"
III Grundzüge der Verwaltungsreform
3. Verwaltung des Schriftgutes
3.1. Aufgaben der Schriftgutverwaltung
Begriffe:
Schriftgut: Sammelbegriff für Schriftstücke,
Vorgänge und Akten; alle aus der Tätigkeit der Behörde
erwachsenden amtlichen Unterlagen, unabhängig von dem Material auf
dem die Aufzeichnung vorgenommen wurde, also auch: Karteien, Karten,
Bild- und Tonaufzeichnungen...
Verwaltung: alle Arbeiten, die dem Ziel dienen,
- Aktenkundigkeit bei Aufgabenerledigung sicherzustellen,
- für die Arbeit richtiges Schriftgut zur rechten Zeit am rechten
Ort in der rechten Weise bereitzustellen oder mindestens nachzuweisen,
- Schriftgut vor unbefugtem Zugriff und vor Verfall zu schützen,
- den Aktenbestand durch Aussondern nicht mehr benötigten
Schriftgutes zu verringern,
- das Schriftgut für wissenschaftliche Untersuchungen-
insbesondere Geschichtsschreibung- zu erhalten.
Funktionen:
- Ordnen = Zusammenfügen oder Trennen von Schriftgut von
und zu Akten und Aktenbeständen.
- Registrieren = Aufzeichnen der Merkmale von
Schriftstücken, Akten und Aktenbeständen, die der
Übersicht, dem Ordnen, dem Wiederfinden, dem Verbleibnachweis und
der Terminüberwachung dienen.
- Aufbewahren = Bereithalten von Schriftgut in für den
Zugriff geeigneter Weise mit dem Schutz vor dem Zugriff durch
Unbefugte, vor Verlust und Verfall.
- Bereitstellen = Vorlegen von Schriftgut, Vorlegen von
Aktenverzeichnissen, Erteilen von Auskünften aus dem Schriftgut
oder aus Registrierhilfsmitteln.
- Aussondern = Verlagern oder Ausscheiden (Vernichten,
Wiederverwerten) von abschließend bearbeitetem Schriftgut,
für das die festgelegten Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind oder
der Zugriffsbedarf nachgelassen hat bzw. beendet ist.
Ziel:
- zügiges und reibungsloses Verwaltungshandeln
- Schriftgutverwaltung mit angemessenem Kostenaufwand.
Aktenregistratur
Registratur (Ablage): Aufbewahrung und Verwaltung von
Schriftgut nach festgelegten Ordnungsmerkmalen.
2 Grundformen der Registratur:
- Serienaktenregistratur: Zeit ist vorherrschender Ordnungsfaktor;
Ablage in chronologischer Reihenfolge.
- Sachaktenregistratur: Sache ("Betreff") ist beherrschendes
Ordnungselement; Zusammenfassung nach Sachen; zeitliche Ordnung
nachrangig.
In der Praxis gibt es kaum eine reine Form. Vorherrschendes
Ordnungsprinzip in deutschen Behörden ist seit Jahrhunderten die
Sachaktenregistratur.
Schriftgutaufbewahrung
Anforderungen:
- Schriftgut und dessen Behälter schonen
- übersichtliche und griffbereite Anordnung der Akten in den
Ablagemöbeln zulassen
- leichte und wenig arbeitsaufwändige Bedienungsweise
ermöglichen
- möglichst wenig Raum beanspruchen
Arten:
- Liegende Registratur (heute ungebräuchlich)
- Stehende Registratur
- Laterale Stehregistratur (nebeneinander; vor allem Stehordner)
- Vertikale Stehregistratur (hintereinander; vor allem Karteien)
- Hängende Registratur
- Vertikale Hängeregistratur (hintereinander)
- Laterale Hängeregistratur (nebeneinander)
Häufig verwendet: Stehordner für umfangreichere Akten;
Hängeregistratur für Einzelakten.
Ordnungssysteme
Die Aufgabe bestimmt die Ordnungsweise. Mögliche Ordnungssysteme:
- numerisch: Ordnung nach eindeutigen Nummern (z.B.
Steuernummer im Finanzamt; Kfz.-Kennzeichen in Zulassungsstelle)
- alphabetisch: Ordnung nach Namen (meist Personen) (z.B.
Hilfeempfänger im Sozialamt)
- geographisch: Ordnung nach örtlichen Gesichtspunkten
(z.B. Gemeinden in der Kommunalaufsicht)
- sachlich/ systematisch: nach sachlich gleichen
Vorgängen; in deutscher Verwaltung üblich
- gemischt: Kombination mehrer Ordnungssysteme
Aktenplan und Aktenzeichen
Funktionen des Aktenplans:
- Darstellung der systematischen Gliederung der Akten nach dem
Aufgabengliederungsplan
- Nachweis der vorhandenen Akten
Aufbau:
- meist numerische Gliederung mit den entsprechenden Aufgaben
gemäß Aufgabengliederung
In der Kommunalverwaltung wird häufig ein am Muster-Aktenplan der
KGSt angelehnter Aktenplan verwendet. Erforderlich ist eine
ständige Fortschreibung (zumindest Erweiterung). Aktenpläne
sollten aber nicht laufend geändert werden, da dies ein
späteres Wiederauffinden von Akten im Archiv erschwert.
Funktionen des Aktenzeichens:
- verleiht der Akte ein eindeutiges Merkmal
- legt Standort der Akte im Bestand wieder
- erleichtert die Anwendung von Registraturhilfsmitteln
- muss seine Aussage auch bei Zuständigkeitswechsel behalten
- soll auf den Aufbewahrungsort hinweisen
- soll das Aussondern erleichtern
- muss als Geschäftszeichen verwendbar sein
- erleichtert Querverweise zwischen Akten.
Aktenführung
Eine geordnete Aktenführung ist eine wichtige Voraussetzung
für eine rationelle Verwaltungsarbeit. Da gesonderte
Registraturkräfte immer seltener eingesetzt werden, haben die
Sachbearbeiter selbst für eine ordentliche Aktenführung zu
sorgen und sich die dazu notwendigen Kenntnisse anzueignen.
Organisationsformen (Standort) für die Schriftgutverwaltung:
- besondere Registratur: Gesonderte Organisationseinheit, die
ausschließlich das Schriftgut verwaltet; Unterscheidung nach Zentralregistratur
und Bereichsregistratur.
- Vorteile: Einheitlichkeit der Schriftgutverwaltung; Entlastung
der Sachbearbeiter; effektive Raumnutzung; bessere Steuerung der
Aussonderung
- Nachteile: Erfordernis besonderen Personals, geeigneter
Räume und spezieller Ausstattung; Wege- und Wartezeiten für
Sachbearbeiter
- Arbeitsplatzablage: Registratur erfolgt am Arbeitsplatz des
Sachbearbeiters durch diesen selbst
- Vorteile: direkter und schneller Zugriff des Sachbearbeiters auf
(fast) alle erforderlichen Unterlagen
- Nachteile: Gefahr einer uneinheitlichen und unordentlichen
Aktenablage; Aussonderung von Schriftgut ist schwieriger; Anteil
einfacher Arbeiten bei jedem Sachbearbeiter steigt; zusätzlicher
Platzbedarf am Arbeitsplatz
Welche Art der Registratur/ Ablage gewählt wird, ist in jeder
Verwaltung anhand der konkreten Bedingungen zu entscheiden.
Wirtschaftliche Aktenführung:
Schriftgutaufbewahrung ist teuer. Aus wirtschaftlichen Gründen
sollte nur das Schriftgut aufbewahrt werden, das tatsächlich
aufbewahrt werden muss, und zwar nur für den gesetzlich
vorgeschriebenen Zeitraum. Zunehmend problematisch ist insbesondere die
stetig steigende Zahl von Kopien in den Akten; nahezu alle
Schriftstücke sind mindestens doppelt vorhanden. Dies
vergrößert den notwendigen Platzbedarf und führt zu
aufwändigerer Suche.
Schriftgutarten
Unterteilung des Schriftgutes in
a) Akten
b) sonstiges Schriftgut
a) Akten = nach bestimmten Kriterien geordnete Zusammenfassung von
Schriftstücken oder Vorgängen
Unterteilung der Akten:
- nach Wertgesichtspunkten:
- Weglegesachen = Schriftgut ohne Bedeutung für
Rechtsgeschäfte, Entscheidungen, Aktenbeurkundungen usw.; wird nur
kurzfristig aufbewahrt und dann vernichtet
- Dauerakten = Schriftgut, das dauernd oder befristet
benötigt wird
- nach Inhalt:
- Hauptakten = Schriftgut von allgemeiner oder
grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien, Runderlasse...)
- Einzelakten = Schriftgut über gleichartige
Vorgänge (z.B. Personalakten, Personenakten,
Bauantragsunterlagen...)
- Archivakten = Akten, die aus der Verwaltung ausgesondert
wurden und im Archiv aufzubewahren sind
b) sonstiges Schriftgut = insbesondere
- Urkunden, Verträge und Satzungen im Original
- Kassen- und Geschäftsbücher mit Belegen
- Register, Nachweisungen, Listen, Karteien
- Pläne, Karten, Zeichnungen
- Filme, Mikrofilme, Bildmaterial, Tonbänder, Schallplatten, CD,
DVD u.ä. Medien
- Datenerfassungsbelege und Datenträger der TUIV
- Drucksachen und Bücher
Altaktenablage und Archivierung
Altablage:
In der Altablage aufbewahrt wird Schriftgut, dessen
Bearbeitung abgeschlossen ist und das nur noch selten benötigt
wird, aber wegen gesetzlicher oder verwaltungsinterner Vorschriften
noch nicht vernichtet werden darf. Die Verwaltung erfolgt durch den
Sachbearbeiter bzw. Registrator oder auch durch das Zwischenarchiv,
das oftmals durch das Archiv betreut wird. Das Schriftgut bleibt bis
zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist dem Zugriff der
verfügungsberechtigten Behörde vorbehalten.
Archivierung:
Im Archiv werden (neben zeithistorischen Dokumenten)
ausgesonderte Akten gesammelt, die aus rechtlichen oder historischen
Gründen dauernd aufzubewahren sind. Die Entscheidung, welche
Unterlagen auf Dauer in das Archiv übernommen werden, trifft nur
der Archivar nach fachlichen Gesichtspunkten. Unterlagen, die nach
Ablauf der Aufbewahrungsfristen zur Kassation (Vernichtung) vorgesehen
sind, sind dem Archiv anzubieten. Ausschließlich dort wird
über die Kassation entschieden. Die eigenmächtige Vernichtung
von Schriftgut ist ein Straftatbestand (§ 133 StGB-
Verwahrungsbruch).
Ein gegenwärtig noch unzureichend gelöstes Problem ist die
Archivierung elektronischer Daten. Hauptprobleme dabei sind die noch
nicht nachgewiesene physische Haltbarkeit der Datenträger sowie
die Frage der technische Lesbarkeit der Daten in der Zukunft.